THG ePrämien für Ladestationen-Betreiber

Möchten Sie von den ePrämien für die Reduzierung von Treibhausgasen profitieren? Hier finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen dazu.
Die Treibhausgasminderungsverpflichtung ist ein Klimaschutzinstrument, mit dem Ziel, den Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) insbesondere im Verkehrssektor zu mindern. Unternehmen, wie beispielsweise Mineralölunternehmen, die fossile Kraftstoffe (wie z.B. Diesel oder Benzin) in Umlauf bringen und so maßgeblich zum CO2-Ausstoß beitragen, werden durch THG eQuoten dazu verpflichtet, ihre Emissionen um einen jährlich festgesetzten Prozentsatz zu mindern. Zusätzlich sind sie dazu verpflichtet, die in Verkehr gebrachten Treibstoffe zu einem festgesetzten Prozentsatz mit einem Biokraftstoff zu substituieren. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben drohen Strafzahlungen.
epuls ist eine Plattform, bestehend aus erfahrenen Experten der Kraftstoff- und Nachhaltigkeitsbranche, die Ihnen alles zum Thema THG eQuoten bei nachhaltigen Kraftstoffen aus einer Hand anbietet. Durch unsere Erfahrung, unser Know-how und Netzwerk an Partnern können wir die besten Konditionen erzielen, während für Sie die Abwicklung stressfrei, unkompliziert und schnell abgeschlossen wird.
Pro kWh Strom, welche an einem Ladepunkt abgegeben wurde, bekommen Sie eine THG ePrämie von ca. 25 ct, abhängig von den momentanen Marktpreisen.
Nein, Voraussetzung ist der Betrieb einer oder mehrerer öffentlicher oder halb-öffentlicher Ladestationen.

Öffentliche Ladestationen ermöglichen das Aufladen an einer frei zugänglichen Ladesäule, wie sie beispielsweise von Stadtwerken oder einem Ladenetzwerk bereitgestellt werden. Hier kann man jederzeit sein Fahrzeug aufladen.

Halböffentliche Ladestationen sind in der Regel nur für bestimmte Nutzergruppen (beispielsweise Kundenparkplätze), beziehungsweise zeitlich begrenzt zugänglich.

Nicht-öffentliche Ladestationen sind beispielsweise Wallboxen von Privatpersonen, welche nur für das Aufladen der eigenen Fahrzeuge gedacht sind.

Momentan können Sie ePrämien für das laufende Kalenderjahr 2023 bis 31.12.2023 beantragen. Um die genaue Höhe Ihrer THG ePrämie feststellen zu können, müssen wir nach Jahreswechsel von Ihnen die exakte verladene Menge an kWh Strom pro Ladepunkt und Kalenderjahr 2023 erfassen. Diesbezüglich werden wir noch Anfang 2024 an Sie herantreten, sofern Sie schon bei uns registriert sind.
Als Betreiber öffentlicher, halb-öffentlicher, sowie nicht-öffentlicher Ladestationen können Sie sich jederzeit bei uns melden und die verladenen Strommengen, sowie die entsprechenden Nachweise bei uns vormerken. Sobald rechtlich klargestellt wird wie die Nachweise zu den Aufzeichnungen aus den Ladepunkten zu erfolgen haben, melden wir uns verlässlich bei Ihnen und klären Sie über die weitere Vorgehensweise auf. Allerdings müssen wir dann bis Jahresende warten, um die genaue jährliche verladene Strommenge Ihrer Ladepunkte (in kWh) erheben zu können. Sind alle Anforderungen erfüllt, können Sie Anfang 2024 mit einer Überweisung der ePrämie auf Ihr Konto rechnen.
Eine Auszahlung findet einmal pro Kalenderjahr statt. Aus diesem Grund werden wir auch einmal im Jahr die Aktualität Ihrer Daten und die genaue Menge an verladenen Strom erheben. Eine THG ePrämie bekommen Sie so lange Sie offizieller Betreiber einer oder mehrerer Ladepunkte sind.
Ja, das ist überhaupt kein Problem. Geben Sie beim Antragsformular einfach die Anzahl Ihrer Ladepunkte an
  • Zur Identifizierung der einzelnen Ladepunkte benötigen wir pro Ladepunkt eine Ladepunktnummer.
  • Die genaue Adresse der jeweiligen Ladepunkte.
  • Datum der Inbetriebnahme der Ladepunkte (sowie Datum des Abbaus, falls dies unterjährig erfolgt ist).
  • Am Ende des Jahres: Aufzeichnungen über die eindeutig verladene Strommenge pro kWh und Ladepunkt. Es ist anzunehmen, dass es sich bei den Nachweisen um Aufzeichnungen zu den einzelnen Ladevorgängen aus dem Backendsystem der Ladestationen handelt. Leider ist es uns zum momentanen Zeitpunkt nicht möglich, Ihnen darüber genauere Informationen geben zu können, da wir noch selbst auf entsprechende Anweisungen des Umweltbundesamtes warten. Sollten wir über mehr Informationen verfügen, werden wir diese natürlich zeitnah an Sie weiterleiten.

Für eine erfolgreiche Registrierung der nachweisbaren Lademengen an meinen nicht-öffentlichen Ladepunkten müssen Sie Angaben zu folgenden Punkten machen:

  • Die Fahrzeugidentifikationsnummern (FIN, siehe Zulassungsschein) zu den Fahrzeugen, welche überwiegend an diesen Ladepunkten geladen, sowie Kopien der dazugehörigen Zulassungsscheine Teil 1 (Vorder- und Rückseite).
  • Die genaue Adresse der jeweiligen Ladepunkte.
  • Datum der Inbetriebnahme der Ladepunkte (sowie Datum des Abbaus, falls dies unterjährig erfolgt ist).
  • Am Ende des Jahres: Aufzeichnungen über die eindeutig verladene Strommenge pro kWh und Ladepunkt. Es ist anzunehmen, dass es sich bei den Nachweisen um Aufzeichnungen zu den einzelnen Ladevorgängen aus dem Backendsystem der Ladestationen handelt. Leider ist es uns zum momentanen Zeitpunkt nicht möglich, Ihnen darüber genauere Informationen geben zu können, da wir noch selbst auf entsprechende Anweisungen des Umweltbundesamtes warten. Sollten wir über mehr Informationen verfügen, werden wir diese natürlich zeitnah an Sie weiterleiten.
  • Zur Identifizierung der einzelnen Ladepunkte benötigen wir die eindeutige Identifikationsnummer (EVSE-ID) zu jedem Ladepunkt
    • Falls Sie über noch keine EVSE-IDs verfügen, müssen Sie vor einer Registrierung Ihre Ladepunkte bei der E-Control anmelden – das können sie HIER machen. HIER wird erklärt, was eine EVSE-ID ist und wie diese aussieht.
    • Zusätzlich müssen Sie gewährleisten/sicherstellen, dass Sie wirtschaftlich, technisch oder rechtlich der rechtmäßige Betreiber der Ladepunkte sind. Ist das nicht der Fall, sichern Sie sich bitte vorab mit einem Schriftstück ab, welches bestätigt, dass nur Sie diesen Antrag stellen dürfen und legen diesen bei.
  • Die genaue Adresse der jeweiligen Ladepunkte.
  • Datum der Inbetriebnahme der Ladepunkte (sowie Datum des Abbaus, falls dies unterjährig erfolgt ist).
  • Am Ende des Jahres: Aufzeichnungen über die eindeutig verladene Strommenge pro kWh und Ladepunkt. Es ist anzunehmen, dass es sich bei den Nachweisen um Aufzeichnungen zu den einzelnen Ladevorgängen aus dem Backendsystem der Ladestationen handelt. Leider ist es uns zum momentanen Zeitpunkt nicht möglich, Ihnen darüber genauere Informationen geben zu können, da wir noch selbst auf entsprechende Anweisungen des Umweltbundesamtes warten. Sollten wir über mehr Informationen verfügen, werden wir diese natürlich zeitnah an Sie weiterleiten.

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