Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Vertragspartner

Reisenbauer Solutions GmbH, FN 531864 d
Handelskai 265 / TOP 328
1020 Wien
Email: office@reisenbauer.solutions
Website: www.reisenbauer.solutions

2. Geltungsbereich und Allgemeines

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle unternehmensbezogenen Verträge, die zwischen Ihnen als Kunde und uns als Lizenzgeber, Dienstleister und/oder Verkäufer abgeschlossen werden. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrags mit Ihnen bedürfen der Schriftform. Von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nur durch unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung Vertragsinhalt. Durch Bestellung unserer Produkte erkennen Sie die AGB in der zum Zeitpunkt der Abgabe der Bestellung geltenden Fassung unter Ausschluss allfälliger AGB Ihres Unternehmens an. Der Vertragsabschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.

Software“ im Sinne dieser AGB sind von uns standardmäßig vertriebene oder individuell für Sie entwickelte oder adaptierte Computerprogramme im Sinne des §40a österreichisches Urheberrechtsgesetz zur Nutzung auf, zum Betrieb oder zur Steuerung von elektrotechnischen und/oder elektronischen Einrichtungen und Systemen einschließlich hierfür überlassener Unterlagen.

Hardware“ im Sinne dieser AGB sind technische Komponenten eines Computers, die auf elektronische oder mechanische Impulse reagieren. Die Hardware bildet zusammen mit dem jeweiligen Betriebssystem die Grundlage dafür, dass Sie unsere Software installieren und nutzen können.

Supportleistungen“ im Sinne dieser AGB sind sämtliche zwischen uns und Ihnen vereinbarten Dienstleistungen zur Instandhaltung Ihrer von uns erworbenen Software durch uns. Verträge über Supportleistungen können nur zusätzlich zu einem Vertrag über die Lieferung und Lizenzierung von Software abgeschlossen werden.

Produkt“ im Sinne dieser AGB ist die einheitliche Bezeichnung für Software, Hardware und Supportleistungen.

3. Vertragsabschluss im Fernabsatz

Unsere Online-Produktpräsentation stellt kein verbindliches Verkaufsangebot dar und ist lediglich eine Einladung zur Anbotstellung durch Sie. Das Angebot erfolgt Ihrerseits durch Auswahl des Buttons mit der Aufschrift „zahlungspflichtig bestellen“. Sie sind nach erfolgter Bestellung für den Zeitraum von drei Werktagen an Ihr Angebot gebunden. Der Vertrag samt damit zusammenhängenden, einzelvertraglich zu vereinbarenden Leistungen gilt als geschlossen, wenn wir nach Erhalt der Bestellung die Bestellung schriftlich bestätigt oder die erste Teillieferung bzw. Dienstleistungserbringung vorgenommen haben. Ihr Angebot kann unsererseits ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. Ihr Angebot wird durch bloßes Schweigen nicht angenommen.

4. Preise und Zusatzkosten

Die in der Preisliste und auf unserer Website angegebenen Preise für unsere Produkte verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie zuzüglich etwaige Lieferkosten. Die gesetzliche Umsatzsteuer sowie etwaige Lieferkosten werden bei der Bestellübersicht sowie auch auf der Bestellbestätigung und Rechnung ausgewiesen. Die Verrechnung erfolgt ausschließlich in Euro (€).

Soweit einzelvertraglich nicht anders vereinbart, umfassen Supportleistungen nicht die Kosten für Fahrt, Aufenthalt und Wegzeit der mit der Dienstleistung beauftragten Personen sowie Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass Sie ein Softwareproblem nicht unverzüglich an uns gemeldet haben.

5. Zahlung

Für die Bezahlung des bestellten Produktes können Sie aus den folgenden Zahlungsmöglichkeiten wählen:

  • Kreditkarte / Debitkarte
  • Rechnung
  • Paypal

Unserer Forderung gegen Sie wird zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses fällig. Forderungen für Abos, welche mit uns abgeschlossen werden, z.B. für die Software Assemble oder den Multiserver (SaaS), sind monatlich oder jährlich im Voraus fällig. Unsere Forderungen für Supportleistungen werden jeweils zum Monatsende fällig. Bei einer Zahlung mittels Rechnung ist diese spätestens 7 Tage nach Zugang zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes gemäß § 456 UGB an. Darüber hinaus sind wir berechtigt, den Ersatz anderer von Ihnen verschuldeter, uns erwachsener Schäden, insbesondere die notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen, geltend zu machen. Als Mahnspesen wird ein Betrag von EUR 30,00 pro Mahnung verrechnet.

6. Leistungserbringung

Sofern einzelvertraglich nicht anders vereinbart, liefern wir Ihnen die Software in maschinenlesbarer Form. Dies erfolgt ausschließlich durch Zurverfügungstellung in elektronischer Form (z.B. Download). Wir liefern die zum Lieferzeitpunkt aktuelle Version.

Wird kein Liefertermin vereinbart, geben wir Ihnen den Liefertermin gesondert bekannt. Dieser wird in der Auftragsbestätigung angeführt.

Sofern eine Hardware direkt an Sie übergeben bzw. von uns an Sie geliefert wird, geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Hardware mit Übergabe der Hardware an Sie auf Sie über. Soweit ein externer Beförderer in Anspruch genommen wird, geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Hardware mit Übergabe an den von uns eingesetzten externen Beförderer über. Die von uns angegebenen Lieferfristen sind rein informativ und lösen keine Verpflichtungen unsererseits aus. Bei Bestellung mehrerer Hardware Komponenten mit unterschiedlichen Lieferfristen ist – mangels abweichender Vereinbarung über eine Teillieferung – die längste Lieferfrist ausschlaggebend.

Lieferungen werden ausschließlich an die von Ihnen bekanntgegebenen Lieferadressen durchgeführt.

Supportleistungen erfolgen nach unserer Wahl entweder am Standort des Computersystems oder in unseren Geschäftsräumen innerhalb unserer normalen Arbeitszeit. Erfolgen Supportleistungen auf Ihren Wunsch hin außerhalb der normalen Arbeitszeit, werden die Mehrkosten gesondert in Rechnung gestellt. Die Auswahl des die Dienstleistung erbringenden Mitarbeiters obliegt uns. Wir sind auch berechtigt, Dritte für die Erbringung von Supportleistungen heranzuziehen.

Die Inanspruchnahme von Supportleistungen zur Problembehandlung ist nur berechtigt, wenn die vertragsgegenständliche Software ein zu der entsprechenden Leistungsbeschreibung / Spezifikation bzw. zum Pflichtenheft in der jeweils letztgültigen Fassung abweichendes, reproduzierbares Verhalten aufweist.

Für Leistungen, die durch Betriebssystem-, Hardwareänderungen und/oder durch Änderungen von nicht vertragsgegenständlichen wechselseitig programmabhängigen Softwareprogrammen und Schnittstellen bedingt sind, für individuelle Programmanpassungen, Neuprogrammierungen, Datenkonvertierungen, Wiederherstellung von Datenbeständen und Schnittstellenanpassungen sowie für Programmänderungen aufgrund von Änderungen gesetzlicher Vorschriften, wenn sie eine Änderung der Programmlogik erfordern, besteht kein Anspruch auf Supportleistungen.

Uns trifft keine Verpflichtungen aus dem Supportvertrag für die Beseitigung von durch Sie oder Dritten verursachten Änderungen der Hardware, sowie von durch Sie oder Dritten verursachten Fehlern der Software bzw. wenn Programmänderungen in den vertragsgegenständlichen Softwareprogrammen ohne unsere vorhergehende Zustimmung von Ihnen oder Dritten durchgeführt oder die Software und/oder die Hardware nicht widmungsgemäß verwendet wird.

Im Falle unberechtigter Inanspruchnahme von Supportleistungen sind wir berechtigt, Ihnen die angefallenen Kosten mit den jeweils gültigen Kostensätzen, die auf unserer Website ersichtlich sind, in Rechnung zu stellen.

7. Vertragsdauer

7.1 für Supportleistungen
Der Vertrag über Supportleistungen wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Vertrag kann unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten von jedem Vertragspartner schriftlich gekündigt werden, frühestens jedoch nach Ablauf des 12. Vertragsmonates. Wenn die vertragsgegenständliche Hardware und/oder Software nachweislich außer Betrieb gestellt wird oder untergeht, kann das Vertragsverhältnis auch ohne Kündigungsfrist vorzeitig aufgelöst werden. In diesem Fall wird für die nicht konsumierte Leistung der aliquote Teil des im Vorhinein gezahlten Entgelts an Sie rückerstattet.

7.2 für Abonnements (zb.: Assemble oder Multiserver SaaS)
Abonnements werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Jeder Vertragspartner ist berechtigt, das Abonnement unter Einhaltung einer 1 monatigen Frist zum Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode schriftlich (per eingeschriebenen Brief oder per Email an office@reisenbauer.solutions) zu kündigen. Die schriftliche Kündigung muss notwendige Informationen wie die „Abo #“ (zb.: ABO-00041) und bei Assemble die Serienummer enthalten. Die vertragsgegenständliche Software muss nach Ablauf des Abonnements außer Betrieb gestellt werden und darf nicht weiter genutzt werden.

8. Softwarespezifikationen
Wir stellen die Spezifikation bei Standardsoftware sowie auch für Standardhardware zur Verfügung. Sie sind für die Einhaltung der Spezifikationen, wie insbesondere der Einsatzbedingungen sowie der Erlangung und Einhaltung etwaiger behördlicher Zulassungsbedingungen verantwortlich. Eine formelle Abnahme findet bei unserer Standardsoftware sowie bei der von uns verkauften Standardhardware nicht statt.
 

Bei Bestellung einer Individualsoftware sowie bei der Bestellung von individuell zusammengestellter Hardware ist von den Vertragspartnern ein Lasten- und Pflichtenheft zu erstellen, wobei alle zur Erstellung des Lasten- und Pflichtenheftes erforderlichen Informationen von Ihnen bereit zu stellen sind. Das Lastenheft hat die Ist-Situation, die Soll-Situation sowie die Abnahmekriterien zu enthalten. Im Pflichtenheft ist primär zu beschreiben, wie das Projekt umgesetzt werden soll. Lasten- und Pflichtenheft sind Bestandteil unseres Angebotes und Grundlage der Beauftragung.

Bei der Lieferung einer Individualsoftware und/oder einer individuell zusammengestellten Hardware wird eine formelle Abnahme vollzogen. Die Abnahme inkludiert einen Akzeptanztest, bei dem festgestellt wird, ob die Vorgaben des Lasten- bzw. Pflichtenheftes (insbesondere die Abnahmekriterien) erfüllt wurden.

9. Eigentumsvorbehalt

Die Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum. Veräußerungen, Verpfändungen, Sicherungsübereignungen und dergleichen sind bei Eigentumsvorbehalt nur mit unserer Zustimmung möglich. Die Geltendmachung eines Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung der Hardware durch uns, gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

10. Aufrechnung

Eine Aufrechnung mit Ihren Forderungen gegen unsere Forderungen ist nicht möglich.

11. Gewährleistung

Wir leisten für die Mangelfreiheit unserer Produkte Gewähr, sofern diese gemäß den jeweils geltenden Installationserfordernissen und sonstigen Einsatzbedingungen verwenden werden.

Die von uns verkaufte Software und Hardware sind von Ihnen unmittelbar nach Lieferung zu untersuchen. Mängel, die Sie festgestellt haben oder die Sie bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung feststellen hätten müssen, sind uns umgehend schriftlich anzuzeigen. Unterlassen Sie eine solche Anzeige, so können Sie Ansprüche auf Gewährleistung, auf Schadenersatz wegen des Mangels selbst sowie aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit der Sache gemäß § 377 Abs 2 UGB nicht mehr geltend machen.

Bei der Software und der Hardware hat die Anzeige durch Bekanntgabe der Abweichung von der Spezifikation bzw. dem Pflichtenheft (Individualsoftware und individuell zusammengestellte Hardware), der Bedienschritte, welche zum Mangel geführt haben sowie der Fehlermeldung der Software oder der Hardware zu erfolgen. Es bestehen keine Gewährleistungsansprüche, wenn Sie von uns kostenlos angebotene neue Versionen und Updates nicht installiert haben oder ohne unsere Zustimmung Änderungen an der vertragsgegenständlichen Software oder Hardware vorgenommen haben. Sofern einzelvertraglich nicht anders vereinbart, führt auch eine Veränderung der ursprünglich für die Softwareinstallation zur Verfügung gestellten Hardware bzw. Hardwarekonfiguration durch Sie oder Dritte zum Erlöschen Ihrer Gewährleistungsansprüche. Wir leisten keine Gewähr für das Zusammenarbeiten der vertragsgegenständlichen Software mit anderen von Ihnen eingesetzten Softwareprogrammen. Sofern eine Software bereits von uns auf der von uns erworbenen Hardware installiert wird, leisten wir keine Gewähr dafür, dass die Software auch auf anderer Hardware funktioniert.

Zur Mangelbehebung sind uns alle hierfür notwendigen Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen sowie während unserer Normalarbeitszeiten Zugang zu Hardware und Software zu ermöglichen.

Entspricht die Software und/oder Hardware bei aufrechter Gewährleistung in funktionsstörender Weise nicht den Spezifikationen und sind wir trotz nachhaltiger Bemühungen innerhalb einer angemessenen Frist nicht in der Lage, die Übereinstimmung mit den Spezifikationen herzustellen, hat jeder Vertragspartner das Recht, den Vertrag für die betreffende Software und/oder Hardware, gegen Rückerstattung der erhaltenen Leistungen, mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Mängel in einzelnen Programmen oder anderen Hardwarekomponenten geben dem Lizenznehmer nicht das Recht, den Vertrag hinsichtlich der übrigen Programme oder Hardwareteile aufzulösen, sofern die gegenständliche Software und/oder Hardware nicht ursächlich und untrennbar mit der anderen Software und/oder Hardware zusammenhängt.

Gewährleistungsansprüche berechtigen Sie nicht, Zahlungen an uns zurückbehalten.

12. Schadenersatz
Wir haften nur für vorsätzliches und krass grob fahrlässiges Verhalten. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für Personenschäden. Eine Haftung für Folgeschäden, wie insbesondere entgangener Gewinn, wird – außer bei Vorsatz oder krass grob fahrlässigen Verhaltens – ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkungen gelten ausdrücklich auch hinsichtlich etwaiger (Regress-)Ansprüche im Zusammenhang mit Schäden durch Verwendung von uns programmierter, auf Sie angepasster (customized) Apps sowie sonstiger Software und Hardware.
 
Die Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Installation, Implementierung oder Benutzung sowie Nichteinhaltung von etwaigen behördlichen Zulassungsbedingungen führt zum Ausschluss jeglicher Haftung von uns.
 
Schadenersatzansprüche gegen uns verjähren binnen eines Jahres ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
 
13. Urheberrecht, gewerbliche Schutzrechte und Geheimhaltung

Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Programme, Dokumentationen etc.) stehen uns zu. Sie erhalten ausschließlich das Recht, die Software nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Anzahl der Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Hardware Komponenten zu verwenden. Durch den gegenständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Eine Verbreitung durch Sie ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen. Durch Ihre Mitwirkung bei der Herstellung der Software werden keine Rechte erworben, die über die vertraglich festgelegte Nutzung hinausgehen. Verletzungen unserer Urheberrechte ziehen Schadenersatzansprüche nach sich, wobei volle Genugtuung zu leisten ist.

Für den Fall, dass Ansprüche im Zusammenhang mit Verletzungen von nach der österreichischen Rechtsordnung wirksamen gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten durch die vertragsgegenständliche Software gegen Sie behauptet werden, haben Sie uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Für den Fall einer gerichtlichen Geltendmachung solcher Ansprüche gegen Sie, ist eine Streitverkündung an uns vorzunehmen, um uns die Möglichkeit eines Verfahrensbeitritts zu eröffnen.

Werden Ansprüche aus der Verletzung von Schutzrechten geltend gemacht, die wir zu vertreten haben, können wir auf eigene Kosten die Software ändern, austauschen oder ein Nutzungsrecht erwirken. Ist dies mit angemessenem Aufwand nicht möglich, haben Sie auf unser Verlangen unverzüglich das Original und alle Kopien der Software einschließlich überlassener Unterlagen gegen Rückerstattung der Vergütung zurückzugeben. Hiermit sind alle Ihre Ansprüche bezüglich der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und des Urheberrechts, unter Ausschluss jeder weitergehenden Verpflichtung von uns, abschließend geregelt.

Sie sind verpflichtet für die Wahrung unserer Rechte (z.B. gewerbliche Schutzrechte, Urheberrecht einschließlich Recht auf Copyright-Vermerk) an der Software sowie für die Geheimhaltung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (dies auch durch Ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen bzw. Dritte) zu sorgen. Das gilt auch, wenn die Software geändert oder mit anderen Programmen verbunden wurde. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages aufrecht.

Sämtliche Angebots- und Projektunterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zur Verfügung gestellt werden. Sie können jederzeit zurückgefordert werden und sind uns unverzüglich zurückzustellen, wenn kein Vertrag zwischen uns und Ihnen über die gegenständliche Bestellung zustande kommt.

14. Audit

Wir behalten uns das Recht vor, auf eigene Kosten die vereinbarte Nutzung der Software und Hardware selbst oder durch beauftragte Dritte zu prüfen („Audit“), vorausgesetzt, die Prüfung wird 14 Tage im Voraus schriftlich angekündigt. Sie sind verpflichtet, bei dem Audit mitzuwirken und hinreichenden Zugang zu mit der Nutzung der Software und der Hardware zusammenhängenden Informationen (z.B. Server, Geschäftsbücher, etc.) zu gewähren. Gegebenenfalls zu wenig bezahltes Entgelt ist innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Aufforderung, nachzuentrichten. Die Möglichkeit, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, bleibt hiervon unberührt. Sofern Sie schuldhaft Anlass für die Durchführung eines Audits gegeben haben, so sind wir berechtigt, die dadurch angefallenen Kosten als Schadenersatz geltend zu machen.

Sie sind verpflichtet, durch technische oder sonstige Maßnahmen sicherzustellen, dass die Software durch bei Ihnen eingesetzte Open Source Software nicht unter dieselben OSS-Lizenzbedingungen fällt.

Für Software, für die wir nur ein abgeleitetes Nutzungsrecht besitzen (Fremdsoftware), gelten zusätzlich und vorrangig vor den gegenständlichen AGB die zwischen uns und unseren Lizenzgebern vereinbarten Nutzungsbedingungen, soweit Sie von diesen betroffen sind (z.B. End User License Agreements). Wir weisen auf diese hin und stellen Sie Ihnen zur Verfügung.

15. Vertragsbeendigung

Das Nutzungsrecht für unsere Software endet mit Ablauf der vereinbarten Nutzungszeit bzw. ist auf die Nutzungsdauer der im Vertrag allenfalls definierten Hardware beschränkt.

Bei Beendigung des Nutzungsrechtes sind Sie verpflichtet, die gesamte Software einschließlich überlassener Unterlagen auf unsere Aufforderung zurückzugeben oder nachweislich zu vernichten. Dies gilt auch für geänderte oder mit anderen Programmen verbundene Software.

Kann bei Individualsoftware innerhalb angemessener Frist keine Einigung über die Abnahme erzielt werden, so sind wir berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden. Bis dahin erbrachte Leistungen sind nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen rückabzuwickeln.

Wir sind berechtigt, Verträge über Supportleistungen bei einem Standortwechsel der vertragsgegenständlichen Computersysteme an einen vom vertraglich vereinbarten Standort verschiedenen Ort vorzeitig aufzulösen.

Kommen Sie Ihren Verpflichtungen nicht nach, so sind wir berechtigt, die Leistungserbringung abzulehnen und nach Setzung einer angemessenen Frist vom Vertrag zurück zu treten. Sie haften für alle Schäden (beispielsweise für Stehzeiten, etc.), welche uns durch Nichteinhaltung Ihrer Verpflichtungen entstehen.

16. Abwerbeverbot

Sie werden jede direkte oder indirekte Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung Ihrer Käufe und/oder Aufträge gearbeitet haben, während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen.

Bei einem Verstoß gegen das Abwerbeverbot haben Sie einen verschuldensunabhängigen pauschalierten Schadenersatz in Höhe eines Jahresgehaltes des abgeworbenen Mitarbeiters zu zahlen.

17. Schulungen / Stornierung

Sie können die von uns angebotenen Schulungen im Onlineshop buchen. Für die Bezahlung gebuchter Schulungen verweisen wir auf Punkt 5. der AGB. Bei Stornierung der Buchung bis 14 Tage vor der Schulung erhalten Sie 50 % der bezahlten Kosten zurück, bei einer Stornierung bis 7 Tage vor der Schulung erhalten Sie 25 % der bezahlten Kosten rückerstattet. Sollten Sie die Buchung weniger als 7 Tage vor der Schulung stornieren, erhalten Sie keine Kostenrückerstattung.

18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf den Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts anwendbar. Das UN-Kaufrecht, sowie sämtliche Bestimmungen, die sich auf das UN-Kaufrecht beziehen, werden ausdrücklich ausgeschlossen.

Als ausschließlicher Gerichtstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Vertrag wird das Handelsgericht Wien vereinbart.

19. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einer oder einzelner Bestimmungen dieser AGB oder des durch die AGB geregelten Vertragsverhältnisses lässt die Gültigkeit der übrigen AGB bzw. der übrigen Vereinbarung unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame(n) Bestimmung(en) durch eine dieser im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahe kommenden Regelung zu ersetzen.